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Seit wann wird Mediation bei Konflikten eingesetzt?
Mediation als Konfliktlösungsmethode entwickelte sich vor allem in den USA vor rund 30 Jahren, wobei die Wurzeln bis ins Mittelalter zurückgehen. In Deutschland wurde die Mediation zuerst bei Scheidungen (Regelung Kinderzuteilung, vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Scheidungspaaren) und inzwischen auch im Bereich Wirtschafts- und Baurecht erfolgreich eingesetzt.
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Was sind die wichtigsten Regeln?
Regel 1: Jeder Beteiligte ist für den Erfolg des Prozesses mitverantwortlich.
Regel 2: Jeder spricht für sich selbst.
Regel 3: Jeder hat ausreichend Zeit dafür.
Diese Regeln garantieren, dass Mediation in ganz unterschiedlichen Berufsfeldern und Berufsgruppen erfolgreich ist: Sei es in Organisationen und Unternehmen, bei privaten oder beruflichen Störungen, bei Bauvorhaben, dem Vermeiden von Spannungen oder dem Absenken von Krankenständen. Dies wird möglich, weil Mediation auf Elementen der Moderation, der Supervision, dem Coaching, der Teamentwicklung und der Organisationsentwicklung beruht. -
Was sind die besonderen Vorteile der Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren?
- Die Mediation gibt die Möglichkeit „Win-Win-Solution“: Es gibt keinen Verlierer.
- Die Mediation ist nicht vergangenheitsbezogen: Sie arbeitet auf eine Streitlösung für die Zukunft hin.
- Persönliche Beziehungen zwischen streitenden Parteien werden durch die Mediation wiederhergestellt oder erhalten.
- Die Parteien können selbst Dauer, Inhalt und Ziele der Mediation bestimmen.
- In der Mediation können kreative Lösungen auch außerhalb des Rechts gesucht werden: Sie sucht nicht die Erfüllung von Ansprüchen, sondern die Befriedigung von Interessen der Parteien. Sie ermöglicht eine Regelung, die nicht den allgemeinen, sondern den subjektiven Gerechtigkeitsvorstellungen der Beteiligten entspricht.
- Die Mediation erlaubt den Einbezug von mehreren Parteien in ein Verfahren – auch von Parteien, die formal als Unbeteiligte gelten. So kann unter Umständen ein ganzes soziales Beziehungsgeflecht erfasst werden.
- Einigungen, welche die Parteien auf dem Weg der Mediation selber erarbeitet haben, haben in der Regel länger Bestand als Gerichtsurteile.
- Mediation kann viel schneller sein als ein Gerichtsverfahren, da nicht starr auf Formalitäten geachtet werden muss.
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Wann macht eine Mediation keinen Sinn?
Die Mediation ist ein unterstützendes Angebot, einen Konflikt selber lösen zu können, bevor es vielleicht andere tun.
Mediation ist dann nicht der geeignete Weg,
- wenn nur die eine Partei ein Mediationsverfahren will,
- wenn der Personenkreis, der in die Mediation einbezogen werden müsste, nicht klar eingegrenzt werden kann oder sehr groß ist. Personen, welche deswegen in den Klärungsprozess nicht einbezogen werden, können die Einigung nachträglich noch infrage stellen,
- wenn im betreffenden Streit eine grundlegende Rechtsfrage gelöst werden sollte: Mediation verschafft „Einzelfallgerechtigkeit“,
- wenn zwischen Parteien massive Gewalt ausgeübt wurde,
- wenn eine Glaubensfrage entschieden werden muss (Beispiel: Kraftwerk – ja oder nein).
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Was sind die Grundsätze der Mediation?
Freiwilligkeit: Die Parteien und der Mediator sind freiwillig im Mediationsprozess. Ein Ausstieg soll jederzeit möglich sein.
Neutralität / Allparteilichkeit des Mediators: Gegenüber den Streitparteien ist der Mediator strikt neutral. Er hilft ihnen zu einer allseitigen Konfliktlösung. Der Mediator hat keine Entscheidungskompetenz.
Parteiverantwortlichkeit: Der Mediationsprozess liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Parteien. Sie bestimmen Beginn, Verlauf und Ende. Die Parteien entscheiden auch, welche Streitpunkte behandelt werden sollen und welche nicht. Der Mediator hilft den Parteien beim Mediationsprozess, indem er den formellen Ablauf der Verhandlung bestimmt und die Gespräche strukturiert. Es sind die Parteien, welche die für sie adäquate Streitlösung finden. Der Mediator begünstigt durch seine Interventionen diesen Prozess.
Vertraulichkeit: Informationen aus dem Mediationsverfahren bleiben vertraulich. Sie dürfen ohne Einwilligung der Parteien in späteren Verfahren nicht preisgegeben werden. Der Mediator kann und darf nach Abschluss der Mediation nicht als Zeuge oder Gutachter für eine der Parteien tätig werden.
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Wie Viel Zeit müssen die Parteien für eine Mediation einplanen?
Die Anzahl der erforderlichen Mediationstermine und die Dauer der einzelnen Termine hängen von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Anzahl der Parteien und dem Konfliktthema. Einige Mediationen können bereits innerhalb von zwei Mediationsterminen erfolgreich abgeschlossen werden. Nach dem Abschluss der Mediation können die Parteien auch Nachgespräche vereinbaren, um die Stabilität der gefundenen Lösungen zu überprüfen und langfristig zu sichern.
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Was kostet eine Mediation?
Die Kosten der Mediation bemessen sich nicht nach dem sogenannten „Streitwert“ wie im juristischen Verfahren, sondern auf Grundlage eines festen Stundensatzes, auf den sich Mediator und Konfliktparteien einigen. In der Regel wird ein Mediationsvertrag verhandelt und abgeschlossen. In diesem Vertrag werden die wichtigsten Punkte der Mediation (Konfliktpartner, Aufgabe des Mediators, Honorar etc.) geregelt. Damit bei einem Scheitern der Mediation keine Partei einen Rechtsnachteil erleidet, sollten die Konfliktpartner auch übereinkommen, dass keine weiteren streitverschärfenden Maßnahmen erfolgen und das Mediationsverfahren vertraulich bleibt.
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Müssen alle Parteien in einem Raum sitzen?
Im Rahmen einer Präsenzmediation sind in bestimmten Situationen auch Einzelgespräche möglich. Dieses Thema können die Konfliktparteien mit dem Mediator in einem vertraulichen Vorgespräch ansprechen.
Eine Erweiterung der klassischen Präsenzmediation ist die OnlineMediation: Die Konfliktparteien und der Mediator treffen sich auf einer virtuellen Plattform. -
Was passiert, wenn sich die Streitparteien nicht einigen können?
Jede Mediation birgt eine reelle Chance, einen Konflikt zu lösen. Innerhalb des Verfahrens der Mediation suchen die Parteien zukunftsorientierte Lösungen und übernehmen unter Anleitung des Mediators die Verantwortung für das Finden einer eigenen Lösung. Es ist möglich, dass die Parteien im Mediationsverfahren keine abschließende Lösung oder nur eine Teillösung finden. In diesem Fall besprechen die Parteien und der Mediator gemeinsam das weitere Vorgehen.
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Was passiert, wenn sich die gefundenen Konfliktlösungen als nicht praktikabel erweisen?
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Mediation können die Parteien Nachgespräche vereinbaren, um die Stabilität der gefundenen Lösungen zu überprüfen oder – falls erforderlich – um andere Lösungen zu finden. Diese Termine können auch telefonisch durchgeführt werden. Dort wird besprochen, ob die gefundenen Lösungen praktikabel und nachhaltig sind. Mediator und Konfliktparteien klären, an welchen Punkten eine oder beide Parteien nachsteuern möchten und mögliche nächste Schritte.
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Sind die in der Mediation getroffenen Vereinbarungen (rechts-)verbindlich?
Die Vereinbarungen, die die Parteien im Rahmen der Mediation treffen, werden schriftlich fixiert und von beiden Parteien unterzeichnet. Sie haben also durchaus den Charakter eines Vertrags. Um sicherzugehen, dass getroffene Vereinbarungen auch vor Gericht Bestand haben, kann es ratsam sein, die Ergebnisse vom eigenen Anwalt überprüfen zu lassen. Zur Absicherung wird häufig auch eine Mediationsklausel vereinbart, das heißt, dass bei auftretenden Problemen in der Zukunft zunächst eine Lösung mithilfe der Mediation gesucht werden soll. Viel wichtiger ist jedoch die Einsicht, dass das kooperative Verhandeln in der Mediation dazu führt, dass beide Parteien bereit und motiviert sind, die gefundenen Lösungen auch tatsächlich einhalten zu wollen.
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Kann man während eines laufenden Gerichtsverfahrens eine Mediation starten?
Für die Dauer der Mediation wird das streitige Gerichtsverfahren nicht betrieben. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und – falls erwünscht – auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das Gerichtsverfahren wird beendet.
Führt das Mediationsverfahren nicht zu einer Einigung der Parteien, wird das streitige Gerichtsverfahren fortgesetzt. Das Scheitern einer Mediation ist für den Ausgang des Rechtsstreits vollkommen bedeutungslos. Informationen aus dem Mediationsverfahren werden nicht weitergegeben.